Stromkostenbremse verlängert
Die Stromkostenbremse gilt seit 1. Dezember 2022 und war bis Ende Juni 2023 geplant – jetzt wurde sie bis 31. Dezember 2024 verlängert – Kunden mit wenig und durchschnittlich viel Stromverbrauch dürfen sich freuen.
Was ist die Stromkostenbremse?
Gefördert werden Privatkunden bis zu einem Jahresverbrauch von 2900kWh pro Jahr. Bis zu diesem Verbrauch zahlt der Privatkunde nur 10 ct netto Arbeitspreis, der Rest wird über die Stromkostenbremse direkt von der Stromkostenbremse übernommen. Verbraucht man mehr als diese 2900 kWh, muss man den vollen Preis bezahlen – hier lohnt sich ein Kostenvergleich wieder.
Zähler für Nachtstrom
Hat man einen eigenen Zähler für Nachtstrom – also zum Beispiel, wenn man sein Warmwasser mit einem Elektrospeicher erhitzt – gilt die Stromkostenbremse nicht. Hier sollte man auch einen Kostenvergleich anstellen, um möglichst wenig zu bezahlen.
Stromkostenbremse beantragen
Die Stromkostenbremse muss man nicht beantragen, sie greift laut Stromkostenzuschussgesetz automatisch. Auf der Jahresabrechnung seines Stromanbieters gibt es eine eigene Rubrik, in der die Ersparnis abgerechnet wird.