Heute, am ersten Juli 2024 ist es soweit – der staatliche Zuschuss für Private – also die Strompreisbremse – wird von 30€ct auf 15€ct reduziert.
Wer also mehr als 25€ct pro Kilowattstunde Strom netto bezahlt, wird ab heute mit höheren Stromkosten zu rechnen haben. Jener Anteil, der über diesen 25€ct liegt, muss wieder aus eigener Tasche bezahlt werden.
Wir empfehlen Dir also, die eigene Stromabrechnung zu überprüfen oder aber durch uns überprüfen zu lassen. Scheib uns, und wir erledigen die Arbeit gerne für Dich und empfehlen Dir den bestmöglichen Stromtarif. Wir können aus mehreren Tarifen und anbietern auswählen, damit sind wir sicher, Dir das für Dich bestmögliche Angebot zu finden.
Mittlerweile sollten fast alle alten Ferraris-Zähler, das sind die alten, „mechanischen“ Zähler, gegen moderne Smart-Meter ausgetauscht sein.
Diese neuen Smart-Meter sind quasi-intelligent, können die Verbrauchswerte alle 15 Minuten auslesen und speichern diese für 60 Tage im Gerät. Über eine Kommunikationsanbindung ist der Smart-Meter mit dem Netzbetreiber verbunden und kann diese Daten an diesen übermitteln. Ebenso kann der Netzbetreiber den Smart-Meter fernsteuern, also zum Beispiel die Leistung beschränken oder die Stromzufuhr abstellen. Diese Möglichkeiten machen im Fall von dringenden Leitungsarbeiten zum Beispiel nach einem Sturm durchaus Sinn.
Problematischer könnte schon die regelmäßige Datenübertragung werden. Um der Kunden zu schützen, hat der Gesetzgeber hier Möglichkeiten eingeführt, dass der Kunde die Datenübertragungen an die Netzbetreiger einschränken zu können.
Die Anzeige am neuen Messgerät erfolgt grundsätzlich wie auf den alten Geräten – es wird immer der momentane Verbrauch und ein aufsummierter Gesamtverbrauch angezeigt.
Der Gesetzgeber hat drei Möglichkeiten vorgesehen, wie Daten an die Netzbetreiber übertragen werden. Standardmäßig werden die Viertelstundenwerte für 60 Tage im Gerät gespeichert, jedoch nur ein aufsummierter Tageswert an den Netzbetreiber übertragen. Das ist die Standardeinstellung – wünscht man als Kunde diese Einstellung, muss man nichts tun – diese Möglichkeit ist voreingestellt.
Will man dem Netzbetreiber weniger Informationen zur Verfügung stellen, muss man die Opt-Out-Einstellung wählen. Hier werden keine Daten gespeichert und die Übertragung funktioniert wie beim alten Ferraris-Zähler nur zur Verbrauchsabgrenzung und als Basis zur Rechnungslegung.
Manche Tarife wie zum Beispiel Float-Tarife benötigen zur Abrechnung und Steuerung die sogenannte Opt-In-Einstellung. Hier werden die Viertelstunden-Verbräuche wie bei der Standard-Einstellung 60 Tage lang gespeichert, aber öfter als bei der Standardeinstellung an den Netzbetreiber übertragen. Wie oft das passiert, hängt vom gewählten Float-Tarif ab.
Wünscht man die Opt-in- oder Opt-Out-Einstellung, muss man dies dem Netzbetreiber mitteilen. Normalerweise reicht hier ein E-Mail oder ein Telefonanruf, um diese Einstellungen umzustellen. Alternativ beraten wir Dich gerne und lassen diese Einstellungen gerne für Dich vornehmen.
Die Stromkostenbremse gilt seit 1. Dezember 2022 und war bis Ende Juni 2023 geplant – jetzt wurde sie bis 31. Dezember 2024 verlängert – Kunden mit wenig und durchschnittlich viel Stromverbrauch dürfen sich freuen.
Was ist die Stromkostenbremse?
Gefördert werden Privatkunden bis zu einem Jahresverbrauch von 2900kWh pro Jahr. Bis zu diesem Verbrauch zahlt der Privatkunde nur 10 ct netto Arbeitspreis, der Rest wird über die Stromkostenbremse direkt von der Stromkostenbremse übernommen. Verbraucht man mehr als diese 2900 kWh, muss man den vollen Preis bezahlen – hier lohnt sich ein Kostenvergleich wieder.
Zähler für Nachtstrom
Hat man einen eigenen Zähler für Nachtstrom – also zum Beispiel, wenn man sein Warmwasser mit einem Elektrospeicher erhitzt – gilt die Stromkostenbremse nicht. Hier sollte man auch einen Kostenvergleich anstellen, um möglichst wenig zu bezahlen.
Stromkostenbremse beantragen
Die Stromkostenbremse muss man nicht beantragen, sie greift laut Stromkostenzuschussgesetz automatisch. Auf der Jahresabrechnung seines Stromanbieters gibt es eine eigene Rubrik, in der die Ersparnis abgerechnet wird.
Ganz einfach an einem Beispiel erklärt: Die Elektrizitätsabgabe und alle „Kleinigkeiten“, die unter „Sonstiges“ zusammengefasst sind, sind für uns als Kunden nicht beeinflussbar, da sie gesetzlich als Pauschal-Abgaben geregelt sind.
Netzentgelte, Messung und Abrechnung sind auch geregelt und für alle Abnehmer gleich – hier können wir nicht eingreifen.
Wo wir als Kunden eingreifen können, ist bei Erzeugung und Vertrieb – und zwar, in dem wir uns unseren Energielieferanten aussuchen – hier unterstützen wir Dich gerne – kontaktiere uns, wenn Du ein Angebot wünschst.