Grundpreis
ist jener Preis, den ein Energielieferant für die Bereitstellung seiner Leistung monatlich in Rechnung stellt. Wird in €/Monat oder €/a angegeben.
Arbeitspreis
ist der Preis pro kWh, den der Energielieferant verrechnet. Wird in €ct/kWh angegeben, meist ohne USt.
Energielieferant:
Energielieferanten kaufen Energie ein und stellen diese ihren Kunden über die Stromnetze zur Verfügung.
EVU – Elektroversorgungsunternehmen:
stellen Energie mit Kraftwerken (Flusskraftwerke, Speicherkraftwerke, Kohlekraftwerke) her und verkaufen diese Energie an Energielieferanten und Kunden.
Grundversorger
sind die jeweiligen Landesversorger wie KELAG, WienEnergie, LinzAG, EnegieAG …
Diese Unternehmen sind verpflichtet, Endkunden in ihrem Versorgungsgebiet Energie bereitzustellen (Kontraktionspflicht).
Netzbetreiber
Diesen gehören die Stromnetze bis zum Stromzähler. Netzbetreiber warten die Stromnetze und übernehmen die Stromzählung. Die Versorgungssicherheit mit Strom liegt in den Händen der Netzbetreiber.
e-control
Die e-control ist die Aufsichtsbehörde, die in Österreich den Strommarkt regelt und überwacht. Sämtliche Tarife und Anbieterwechsel müssen an die e-control gemeldet werden. Preisänderungen der Netzbetreiber müssen durch die e-control genehmigt werden.
Kontraktionspflicht
Grundversorger sind verpflichtet, Kunden in ihrem Versorgungsgebiet einen Energieliefervertrag anzubieten, egal wie schlecht die Bonität des Kunden ist. Preis und Lieferbedingungen sind hier nicht grundsätzlich gesetzlich geregelt, sondern hängen von der Bonität des Kunden ab.
Diese Pflicht folgt einem OGH-Urteil aus dem Jahr 1971 (Az.: 1 Ob 227/71)
Widerrufsrecht
Private Kunden haben ein 14tägiges Widerrufsrecht, das heißt, sie dürfen in den ersten 14 Tagen nach Vertragsabschluss diesen ohne Rechtsfolgen für sie kostenfrei stornieren. Grundlage dafür ist das Fernabsatzgesetz.
Energiepreisgarantie
ist die Zeitspanne, für die der Energielieferant garantiert, den Arbeitspreis nicht zu erhöhen.