Suche nach:
Preismonitor der e-control

Der neue, aktualisierte Strom- und Gaspreis-Monitor auf der e-control-Webseite ist per 01.01.2024 aktualisiert worden.

Diesen können Sie hier abrufen.

Die aktuellen Preiserhöhungen können hier abgerufen werden.

Leider sind solche Listen meist schwer zu lesen und etwas unübersichtlich. Gerne können wir diese Listen gemeinsam mit Dir bzw. für Dich durchforsten und sehen, ob Dein bestehender Tarif noch optimal zu Dir passt oder ob Anpassungen oder ein neuer Tarif besser zu Dir passen.

Du kannst uns gerne Deine Rechnung und Daten zukommen lassen, wir überprüfen Deine Kostenstruktur bei Strom und Gas gerne für Dich! Fordere einfach ein Angebot bei uns an. Wir überprüfen Deinen Tarif und legen Dir, sofern nötig und möglich, ein besseres Alternativangebot vor. Dann entscheidest Du, ob und wann Du Deinen Tarif wechseln und optimieren willst.

Stromkostenbremse verlängert

Die Stromkostenbremse gilt seit 1. Dezember 2022 und war bis Ende Juni 2023 geplant – jetzt wurde sie bis 31. Dezember 2024 verlängert – Kunden mit wenig und durchschnittlich viel Stromverbrauch dürfen sich freuen.

Was ist die Stromkostenbremse?

Gefördert werden Privatkunden bis zu einem Jahresverbrauch von 2900kWh pro Jahr. Bis zu diesem Verbrauch zahlt der Privatkunde nur 10 ct netto Arbeitspreis, der Rest wird über die Stromkostenbremse direkt von der Stromkostenbremse übernommen. Verbraucht man mehr als diese 2900 kWh, muss man den vollen Preis bezahlen – hier lohnt sich ein Kostenvergleich wieder.

Zähler für Nachtstrom

Hat man einen eigenen Zähler für Nachtstrom – also zum Beispiel, wenn man sein Warmwasser mit einem Elektrospeicher erhitzt – gilt die Stromkostenbremse nicht. Hier sollte man auch einen Kostenvergleich anstellen, um möglichst wenig zu bezahlen.

Stromkostenbremse beantragen

Die Stromkostenbremse muss man nicht beantragen, sie greift laut Stromkostenzuschussgesetz automatisch. Auf der Jahresabrechnung seines Stromanbieters gibt es eine eigene Rubrik, in der die Ersparnis abgerechnet wird.

Strompreise

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Ganz einfach an einem Beispiel erklärt: Die Elektrizitätsabgabe und alle „Kleinigkeiten“, die unter „Sonstiges“ zusammengefasst sind, sind für uns als Kunden nicht beeinflussbar, da sie gesetzlich als Pauschal-Abgaben geregelt sind.

Netzentgelte, Messung und Abrechnung sind auch geregelt und für alle Abnehmer gleich – hier können wir nicht eingreifen.

Wo wir als Kunden eingreifen können, ist bei Erzeugung und Vertrieb – und zwar, in dem wir uns unseren Energielieferanten aussuchen – hier unterstützen wir Dich gerne – kontaktiere uns, wenn Du ein Angebot wünschst.